Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen

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Pressmitteilung von: Bayer AG


Ausführungen von Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender der Bayer AG

· Sehr geehrte Damen und Herren,

· Ich freue mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass Bayer eine Reihe von Vereinbarungen erzielt hat, die es ermöglichen, ausstehende Monsanto-Rechtsstreitigkeiten im Wesentlichen beizulegen. Dazu gehören die Produkthaftungsklagen im Zusammenhang mit RoundupTM, die Rechtsstreitigkeiten bei Dicamba im Zusammenhang mit Produktverwehungen und die Rechtsstreitigkeiten zu PCB in Gewässern.

· Der Entscheidung für die Vergleiche sind umfangreiche Verhandlungen vorausgegangen. Sie wurde im Vorstand und im Aufsichtsrat unter Mitwirkung des Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex sehr sorgfältig geprüft und erörtert.

· Diese Vereinbarungen sind ein wichtiger Schritt. Lassen Sie mich mit RoundupTM beginnen.

· Wie Sie wissen, haben wir uns unter der Leitung von Ken Feinberg an einem Mediationsverfahren beteiligt. Richter Chhabria hatte Herrn Feinberg im Mai vergangenen Jahres mit der Führung dieser Gespräche beauftragt. Wir danken Herrn Feinberg dafür, dass er uns dabei unterstützt hat, die vorliegende Beilegung zu erzielen.

· Diese Beilegung, die wir in den RoundupTM-Rechtsstreitigkeiten erzielt haben, ist ein mehrstufiges Programm, das etwa 75 Prozent aller aktuellen Produkthaftungsfälle zu RoundupTM in den USA zu einem Abschluss bringen wird. Zudem wird ein Mechanismus zur effizienten Beilegung möglicher künftiger Klagen eingerichtet. Die Vergleichsvereinbarung sieht vor, dass Bayer Zahlungen in Höhe von insgesamt zwischen 10,1 Milliarden und 10,9 Milliarden US-Dollar leisten wird, umgerechnet zwischen 9,1 Milliarden und 9,8 Milliarden Euro. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen:

· Um die große Mehrheit der insgesamt etwa 125.000 eingereichten und noch nicht eingereichten Klagen beizulegen, wird Bayer zwischen 8,8 Milliarden und 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen. Diese Summe soll die Beilegung aller gegenwärtigen Fälle abdecken – einschließlich einer Pauschale, mit der Ansprüche von Klägern abgedeckt werden sollen, die noch nicht beigelegt sind. Die beigelegten Ansprüche umfassen sämtliche Klägeranwaltskanzleien, welche die RoundupTM-Multi-District-Litigation auf Bundesebene oder die Bellwether-Fälle in Kalifornien führend betreiben, und diejenigen, die etwa 95 Prozent der Fälle repräsentieren, für die derzeit eine Verhandlung angesetzt ist. Außerdem begründen sie wichtige Werte und Parameter als Leitlinien für die Beilegung der übrigen Klagen, für welche die Verhandlungen voranschreiten.

· Die endgültige Höhe der Zahlungen ist abhängig von den tatsächlichen Kosten zur Beilegung dieser ausstehenden Ansprüche, für die wir die Pauschale veranschlagt haben. Sie hängt auch von der Zahl der Ansprüche ab, die letztendlich überhaupt für eine Entschädigung infrage kommen.

· Zusätzlich wird Bayer 1,25 Milliarden US-Dollar für eine separate Vereinbarung zahlen, die einen Mechanismus zur Behandlung und Beilegung möglicher künftiger Klagen einrichtet.

· Die Berufungsverfahren in den drei Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden – Johnson, Hardeman und Pilliod – sind in dieser Lösung nicht eingeschlossen, dazu später mehr.

· Eines möchte ich vorab sehr klar sagen: Wir stehen weiter voll und ganz hinter der Sicherheit und dem Nutzen unserer RoundupTM-Produkte.

· Diese Ansicht wird auch von führenden Zulassungsbehörden weltweit geteilt, einschließlich der US-Umweltschutzbehörde EPA. Sie veröffentlichte im Januar ihre Zwischenentscheidung im Rahmen der Zulassungsprüfung und kam zu dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsrisiken für Menschen durch die Exposition gegenüber Glyphosat bestehen.

· Das Wohl unserer Kunden ist die Grundlage unseres Unternehmens. Als wissenschaftsbasiertes Unternehmen, dem es darum geht, die Gesundheit der Menschen zu verbessern, empfinden wir großes Mitgefühl für alle, die an Erkrankungen leiden, und wir verstehen, dass sie nach Antworten suchen.

· Gleichwohl zeigen umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse, dass RoundupTM nicht krebserregend ist und daher auch nicht für die Erkrankungen der Kläger verantwortlich ist – entgegen den Behauptungen in diesem Verfahrenskomplex. Glyphosatbasierte Herbizide gehören zu den am gründlichsten untersuchten Produkten ihrer Art. Umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse aus vier Jahrzehnten stützen die Einschätzung, dass diese Produkte sicher und nicht krebserregend sind.

· Außerdem geben wir heute Einigungen in den bereits kommunizierten Verfahrenskomplexen Dicamba und PCB in Gewässern bekannt. Bei Dicamba wird Bayer bis zu 400 Millionen US-Dollar für eine Einigung zahlen, die alle laufenden, im Rahmen einer sogenannten Multi District Litigation konsolidierten Verfahren zu Produktverwehungen und Ansprüche in Bezug auf angebliche Schäden bei Sojabohnen und anderen Pflanzen beilegt. Der Fall Bader Farms ist nicht Teil dieser Einigung – hier haben wir erstinstanzlich Rechtsbehelfe eingelegt und werden, wenn nötig, in Berufung gehen. Natürlich streben wir beim Dicamba-Vergleich auch einen Beitrag von BASF an, die in diesem Verfahren mitverklagt ist und ebenfalls Verantwortung für diese Einigung tragen sollte.

· Und bezüglich der PCB wird Bayer insgesamt etwa 820 Millionen US-Dollar zahlen, um den Großteil der Gewässer-Rechtsstreitigkeiten zu beenden. Auf diese Vergleiche werden wir später noch näher eingehen.

· Ich möchte nun etwas ausführlicher erläutern, warum wir uns entschieden haben, bei der großen Mehrheit der RoundupTM-Verfahren auf einen Vergleich einzugehen.

· Für diese Entscheidung waren vor allem drei Gründe ausschlaggebend:

    • – Erstens ist dieser Vergleich angesichts der drohenden Risiken und künftiger Unsicherheiten die effizienteste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung für das Unternehmen, die Aktionäre und alle anderen Stakeholder.


    • – Zweitens wollen wir damit die erhebliche Unsicherheit und Verwirrung beenden, die durch die drei Urteile zu RoundupTM und die Zahl der anhängigen Klagen verursacht wurden. Die negative Berichterstattung zu diesen ersten Urteilen hat den Ruf unseres Unternehmens und auch den Aktienkurs beeinträchtigt. Sie hat zudem hinsichtlich der Sicherheit und der weiteren Verfügbarkeit unserer RoundupTM-Produkte zu Verwirrung in den Märkten weltweit geführt. Dieses Thema zu adressieren war und bleibt für uns von hoher Priorität.


    • – Drittens geht es uns darum, dass die Diskussion über die Sicherheit und den Nutzen glyphosatbasierter Herbizide im wissenschaftlichen und regulatorischen Bereich stattfindet und nicht im Rahmen von Jury-Verfahren geführt wird, bei denen Entscheidungen auf Basis weniger, unzuverlässiger Studien und dubioser wissenschaftlicher Methoden getroffen wurden. Es gibt eine wichtige Konstante in dieser ganzen Diskussion: Unabhängige Zulassungsbehörden sind, basierend auf der Gesamtheit der verfügbaren einschlägigen Studien, folgerichtig zu positiven Schlussfolgerungen hinsichtlich der Sicherheit von Glyphosat gekommen.

 

· Wichtig ist uns, dass wir mit diesem Vergleich mehr Sicherheit schaffen hinsichtlich der künftigen Verfügbarkeit von RoundupTM-Produkten für alle unsere Kunden und insbesondere für die Landwirte auf der ganzen Welt. Sie verlassen sich auf diese Produkte – und zwar nicht nur zur Bekämpfung von Unkräutern. Sie helfen ihnen auch, bei der Bewirtschaftung ihrer Böden möglichst wenig zu pflügen, Treibhausgasemissionen zu verringern, mehr Land für natürliche Lebensräume zu erhalten und ausreichend Nahrungsmittel herzustellen, um den Bedürfnissen einer wachsenden Weltbevölkerung gerecht zu werden.

· Außerdem können wir uns durch diese Einigungen wieder auf die Themen konzentrieren, um die es gehen sollte: auf die Zukunft und auf die Grundbedürfnisse der Menschen an Nahrung und Gesundheit – das ist besonders wichtig in Zeiten der Herausforderungen einer Pandemie.

· Wir meinen auch, dass mit diesem Vergleich unsere Stakeholder das Unternehmen und seine Mitarbeiter wieder als das sehen können, was wir wirklich sind: ein Unternehmen mit hohen ethischen Ansprüchen und Werten, das für Transparenz und einen konstruktiven Austausch mit seinen Stakeholdern steht, und ein Unternehmen, dem ernsthaft daran gelegen ist, öffentliches Vertrauen zu schaffen und zu erhalten.

· Bevor wir uns für einen Vergleich entschieden haben, haben wir auch die Alternative geprüft, RoundupTM-Fälle weiter vor Gericht zu verhandeln. Ich möchte einige Punkte herausgreifen, warum wir zu dem Schluss gekommen sind, dass eine Fortführung der Rechtsstreitigkeiten wahrscheinlich ein höheres Risiko und andauernde Unsicherheit mit sich gebracht hätte.

· Wir wissen, dass sich Produkthaftungsverfahren wie die RoundupTM-Rechtsstreitigkeiten in den USA über viele Jahre hinziehen können. Die Zahl der Kläger – die mit etwa 125.000 Anspruchstellern schon sehr groß ist – kann Jahr für Jahr wachsen wegen des aggressiven Werbeverhaltens der Klägeranwälte. Wie Sie wissen, ist RoundupTM zum bevorzugten Ziel für diese Anwälte geworden. Seit 2015 haben Klägeranwälte für kein Produkt mehr Fernsehwerbung geschaltet als für RoundupTM. Allein im Jahr 2019 haben Klägeranwälte und ihre Vertreter geschätzte 100 Millionen US-Dollar für Fernsehwerbung ausgegeben, in denen sie RoundupTM angreifen und Kläger anwerben. Dies ließ die Zahl der Kläger kräftig steigen. Ohne einen Vergleich würden wir in Zukunft wahrscheinlich eine weitere Zunahme dieser Werbung und damit auch eine Zunahme der Fälle sehen.

· Wenn wir die Rechtsstreitigkeiten weitergeführt hätten, wären wir außerdem pro Jahr mit mehr als 20 Verhandlungen an mehreren Gerichtsstandorten konfrontiert, begleitet durch die Medienberichterstattung und die Verunsicherung in Bezug auf Sicherheit und Verfügbarkeit von RoundupTM, die wir schon jetzt als Auswirkung der drei bisherigen Verfahren gesehen haben. Wir sind uns sehr wohl der negativen Auswirkungen bewusst, die öffentlichkeitswirksame Verfahren bereits auf unser Geschäft und unseren Ruf hatten.

· Finanziell kämen wahrscheinlich sehr hohe Kosten auf uns zu, wenn wir uns in diesen Fällen weiter verteidigen würden. Auch wenn die Wissenschaft weiterhin auf unserer Seite ist – wenn die Entscheidungen in diesen Fällen statt durch Experten im Bereich der Wissenschaft in der Konstellation von Jury-Verfahren getroffen werden, würde das Risiko fehlerhafter Entscheidungen mit hohen Straf- und Schadensersatzzahlungen weiter steigen – so wie wir es in den letzten drei Fällen gesehen haben.

· Sie müssen außerdem bedenken, dass Berufungsverfahren bis hin zum Obersten Gerichtshof der USA Jahre dauern können. Selbst wenn wir ein Berufungsverfahren gewinnen, wäre damit der Rechtsstreit nicht notwendigerweise mit 100-prozentiger Sicherheit beendet. Dies würde von den Einzelheiten des Urteils abhängen.

· Ich möchte ergänzen, dass all diese Faktoren nicht allein bei unseren Rechtsstreitigkeiten eine Rolle spielen. Dies sind die Herausforderungen, mit denen viele Unternehmen bei Massenklagen in den USA umgehen müssen.

· Diese genannten Faktoren wurden in verschiedenen Kombinationen und Szenarien bewertet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben einstimmig die Entscheidung für diesen Vergleich zu diesem Zeitpunkt getroffen. Der mögliche negative Ausgang weiterer Rechtsstreitigkeiten sowie der damit verbundene Einfluss auf unsere Reputation und unser Geschäft könnten die Kosten für die Einigung und weitere damit verbundene Kosten erheblich übersteigen.

· Nun möchte ich Bill Dodero bitten, die Inhalte der Vergleichsvereinbarung näher zu erläutern.


Ausführungen: Bill Dodero, Global Head Litigation von Bayer

· Lassen Sie mich zunächst erklären, wie wir die große Mehrheit der aktuellen Rechtsfälle im Zusammenhang mit RoundupTM in den USA beilegen werden. Dieser Teil der Vereinbarung deckt sowohl Kläger ab, die Klagen bei den Gerichten einzelner US-Bundesstaaten oder bei einem Bundesgericht eingereicht haben, als auch Parteien, die bereits einen Rechtsbeistand beauftragt, aber noch keine Klage bei Gericht eingereicht haben.

· Bayer wird eine Zahlung in Höhe von 8,8 Milliarden und 9,6 Milliarden US-Dollar leisten, um etwa 75 Prozent der aktuellen Verfahren in den USA beizulegen, ebenso die noch nicht eingereichten Fälle. Dies betrifft insgesamt etwa 125.000 Anspruchsteller, wobei eine Pauschale für Kläger enthalten ist, mit denen wir noch keine Vereinbarung getroffen haben. Alle Teilnehmer dieses Vergleichs müssen sich verpflichten, ihre Klagen zurückzunehmen oder nicht einzureichen.

· Wie Werner Baumann schon erwähnt hat, hängt die endgültige Summe von zwei Faktoren ab: Erstens gibt es Anwaltskanzleien bei den RoundupTM-Fällen, mit denen wir die Einigung noch abschließen müssen. Wir haben eine Pauschale gebildet, von der wir erwarten, dass sie diese noch zu treffenden Einigungen abdeckt. Die endgültigen Kosten kennen wir aber erst, wenn die Einigungen unterzeichnet sind. Bei den Ansprüchen, über die noch verhandelt wird, geht es größtenteils um Fälle, die auf TV-Werbung zurückzuführen sind und in denen Klägerkanzleien wenige oder gar keine Informationen zum medizinischen Zustand ihrer Mandanten zur Verfügung gestellt haben, und/oder um Fälle, bei denen Kanzleien involviert sind, die nur einen kleinen Bestand haben.

· Der zweite Grund, aus dem wir eine Bandbreite für die endgültige Höhe der Kosten nennen, ist dass es bei so großen Produkthaftungsverfahren wie diesem eine beträchtliche Zahl von Anspruchstellern geben kann, die gar nicht die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen – zum Beispiel, weil bei ihnen kein NHL festgestellt wurde. Die endgültige Vergleichssumme hängt von der Zahl der zugelassenen Anspruchsteller ab, und diese Zahl steht erst dann fest, wenn die Klärung der Ansprüche weit fortgeschritten ist.

· Außerdem hat das Unternehmen die Notwendigkeit erkannt, auch mögliche künftige Anspruchsteller einzubeziehen, die sich bislang noch nicht um eine anwaltliche Vertretung bemüht haben. Für diese möglichen künftigen Kläger wird mit der Vergleichsvereinbarung ein mehrgleisiger Prozess eingerichtet. Dieser beinhaltet folgende Elemente:

    • – Es wird eine Gruppe möglicher künftiger Kläger gebildet, die alle Personen in den USA einschließt, die behaupten, vor dem 24. Juni 2020 mit RoundupTM in Berührung gekommen zu sein. Sie sind entweder am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt oder könnten in Zukunft daran erkranken, haben aber bis heute keine Klage gegen Monsanto eingereicht oder noch keinen Anwalt engagiert, um eine solche Klage einzureichen.


    • – Im Zusammenhang mit der Bildung dieser Gruppe sieht die Vereinbarung vor, dass ein unabhängiges Wissenschaftsgremium (Class Science Panel) gebildet wird. Dieses Wissenschaftsgremium wird für diese Gruppe entscheiden, ob RoundupTM das Non-Hodgkin-Lymphom verursachen kann – und nicht Jurys in Gerichtssälen. Die Parteien erwarten, dass der Entscheidungsprozess des Wissenschaftsgremiums einige Jahren dauern wird – beginnend mit dem rechtskräftigen Abschluss der Vereinbarung nach einem möglichen Berufungsverfahren. Während der Untersuchung des Wissenschaftsgremiums wird es den Mitgliedern der Gruppe nicht erlaubt sein, RoundupTM-Klagen einzureichen. Die von dem Gremium berücksichtigten Materialien, die Bayer offenlegen darf oder bereits öffentlich zugänglich sind, werden auf einer Website online gestellt.


    • – Sowohl die Gruppe als auch Monsanto werden an die Entscheidung der Kommission gebunden sein. Sollte das Wissenschaftsgremium zu dem Schluss kommen, dass RoundupTM das Non-Hodgkin-Lymphom nicht verursacht, wird es den Mitgliedern der Gruppe verwehrt sein, in Gerichtsverfahren das Gegenteil zu behaupten. Das würde für diese Gruppe effektiv die Beendigung des Verfahrenskomplexes bedeuten.


    • – Sollte das Wissenschaftsgremium zu dem Schluss kommen, dass RoundupTM das Non-Hodgkin-Lymphom verursachen kann, wird es als nächstes festlegen, welche Expositionsniveaus mindestens gegeben sein müssen. Monsanto wäre es dann verwehrt, in Fällen, die von Mitgliedern der Gruppe eingereicht werden, das Gegenteil zu behaupten. Mitglieder der Gruppe mit den entsprechenden Expositionsniveaus dürften dann RoundupTM-Klagen einreichen und müssten beweisen, dass sie die Expositionsschwelle erreicht haben. Monsanto dürfte sich aber weiterhin mit allen anderen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Gericht verteidigen und auch vorbringen, dass RoundupTM die Erkrankung dieses bestimmten Mitglieds der Gruppe nicht verursacht hat. Außerdem dürften Mitglieder der Gruppe keinen Strafschadenersatz fordern.


    • – Im Rahmen der Vereinbarung mit der Gruppe wird Monsanto außerdem Forschung zur Behandlung von NHL sowie Programme zur Diagnose von NHL in unterversorgten Regionen finanzieren. Hinzu kommen Unterstützungszahlungen an Mitglieder der Gruppe, die vor der Entscheidung des Wissenschaftsgremiums an NHL erkranken und die aufgrund ihrer Bedürftigkeit während dieses Zeitraums für Unterstützung in Frage kommen – als Kompensation für den Zeitraum, in dem sie keine Klage einreichen können. Dieses Programm wird unter der Aufsicht des Gerichts von Ken Feinberg verwaltet.


    • – Die Vereinbarung mit der Gruppe möglicher künftiger Kläger bedarf der Zustimmung von Richter Vince Chhabria vom U.S. District Court for the Northern District of California, der den Vorsitz über die sogenannte Multi District Litigation führt. In diesem Zuge werden die Mitglieder dieser Gruppe entsprechend benachrichtigt, anschließend haben sie während eines Zeitraums von 150 Tagen die Möglichkeit, aus der Vergleichsvereinbarung auszusteigen. Sollte davon übermäßig oft Gebrauch gemacht werden, liegt es im Ermessen von Monsanto, die Vergleichsvereinbarung aufzukündigen. Wobei wir meinen, dass die Vereinbarung mit der Gruppe fair ist und wohl nur eine kleine und handhabbare Zahl an Gruppenmitgliedern von der Möglichkeit Gebrauch macht.

 

– Im Rahmen dieser Vereinbarung werden wir zusätzlich 1,25 Milliarden US-Dollar für die Maßnahmen aufwenden, die ich eben beschrieben habe. Ich möchte betonen, dass diese Zahlung in Verbindung mit der Vereinbarung mit der Gruppe auf diese Summe beschränkt ist, unabhängig von der Anzahl der Personen in dieser Gruppe.

· Lassen Sie mich nun mit den Berufungsverfahren fortfahren. Die Entscheidung, die Berufungsverfahren in den Fällen Johnson, Hardeman und Pilliod aus der Vergleichsvereinbarung herauszunehmen, unterstreicht, dass wir uns zu dem Zulassungsverfahren durch Experten bekennen, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den USA regelt. Wir sind der Ansicht, dass die Berufungsgerichte diese Fälle auf der Grundlage der fachlichen Einschätzung der Zulassungsbehörden weltweit und der umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse entscheiden sollten. Dies ist in den drei bisherigen Gerichtsverfahren nicht geschehen. Wir haben gute Argumente in diesen Berufungsverfahren, und rechtskräftige Urteile in diesen Fällen könnten sich für mögliche künftige Verfahren als wichtig erweisen.

    • – Würde zum Beispiel die Frage, ob die Vorwürfe unzureichender Warnhinweise mit Bundesrecht vereinbar sind, zugunsten von Monsanto entschieden, könnte dies künftige Klagen, die auf dem Recht einzelner US-Bundestaaten basieren, erheblich einschränken oder sogar gänzlich ausschließen. Hier lautet das Argument, dass die Ansprüche, die aufgrund von bundesstaatlichem Recht geltend gemacht werden, im Widerspruch zu vorrangigem US-Bundesrecht stehen und daher abzuweisen sind. Die US-Regierung hat im Berufungsverfahren zum Fall
Hardeman
    • einen so genannten Amicus-Brief eingereicht, der unsere Argumentation zur Frage der Vereinbarkeit mit Bundesrecht stützt.


    • – In ähnlicher Weise könnten Urteile zur Frage der Kausalität künftige Verfahren verhindern – wenn sie nämlich zu dem Schluss kommen, dass die vorherrschende Meinung in der Wissenschaft einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Glyphosat und NHL nicht unterstützt.


    • – Erst diese Woche hat ein Bundesrichter in Kalifornien befunden, dass die umfassende wissenschaftliche Datenlage die Forderung des Bundesstaates nach einer Krebswarnung für glyphosatbasierte Herbizide nicht stützt. Dieses Urteil untermauert exakt die Argumente, die das Unternehmen vor Gericht vorgebracht hat.

 

· Als nächstes möchte ich die Vergleichsvereinbarung zu Dicamba erläutern. Die Ansprüche in diesen Fällen zu Produktverwehungen (Drift Cases) beziehen sich auf wirtschaftlichen Schaden durch Dicamba. Auf den betroffenen Feldern sollen nicht gegen Dicamba resistente Pflanzen durch das Herbizid geschädigt worden sein. Die meisten dieser Ansprüche betreffen Sojabohnen, einige auch andere Pflanzen. Die Beilegung der Klagen umfasst die anhängigen Produktverwehungsfälle im konsolidierten Gerichtsverfahren (MDL) vor dem Federal Court im Eastern District von Missouri und Ansprüche aus den Erntejahren 2015 bis 2020.

    • – Bayer wird bis zu 400 Millionen US-Dollar zahlen, um diese MDL-Fälle und -Ansprüche abzuschließen. Es handelt sich um einen gängigen Vergleich in einem Produkthaftungsverfahren. Um Zahlungen zu erhalten, müssen die Anspruchsteller nachweisen, dass sie Ernteausfälle hatten und dass dieser Schaden durch Dicamba verursacht wurde. Wir erwarten zu dieser Einigung einen Beitrag durch die mitverklagte BASF.


    • – Der Fall
Bader Farms
    • , bei dem es um die behauptete Schädigung einer Pfirsichplantage geht, ist der einzige der Dicamba-Produktverwehungsfälle, der vor Gericht verhandelt wurde. Er ist nicht Teil dieser Einigung. Monsanto und die BASF als mitverklagtes Unternehmen haben erstinstanzlich Rechtsbehelfe (sogenannte Post Trial Motions) eingelegt und werden – wenn nötig – in Berufung gehen. Wir halten daran fest, dass das Urteil in diesem Fall nicht vereinbar ist mit den im Verfahren vorgebrachten Beweisen und dem geltenden Recht.


    • – Wir stehen weiterhin nachdrücklich zu unserem Herbizid XtendiMaxTM mit der VaporGripTM-Technologie und werden die Trainings- und Schulungsangebote weiter intensivieren, um dazu beizutragen, dass Landwirte diese Produkte erfolgreich anwenden. Um es deutlich zu sagen: Wir einigen uns in diesen Fällen ausschließlich, um uns auf die Bedürfnisse unserer Kunden konzentrieren zu können


    • – Festzuhalten ist, dass der Dicamba-Vergleich nichts mit der EPA-Registrierung zu tun hat. Als Reaktion auf die Entscheidung des Berufungsgerichts (9th Circuit Court of Appeals) hat die EPA angeordnet, dass die vorhandenen Bestände unseres Herbizids XtendiMaxTM mit der VaporGripTM-Technologie bis zum 31. Juli 2020 eingesetzt werden können

· Jetzt möchte ich noch die Vereinbarungen ansprechen, die den Verfahrenskomplex zu den Auswirkungen von PCB (Polychlorierte Biphenyle) auf Gewässer größtenteils beilegen. Monsanto hat PCB bis 1977 rechtmäßig hergestellt. Dann stellte das Unternehmen die Produktion ein – zwei Jahre, bevor PCB von der US-Umweltbehörde EPA verboten wurden. Das Unternehmen ist also seit mehr als 40 Jahren nicht mehr in diesem Bereich tätig. Dieser Vergleich wird die bereits veröffentlichten Rechtsstreitigkeiten mit Lokalverwaltungen beilegen, die eine Verunreinigung von Gewässern vorgebracht haben. Hierzu ist die Einrichtung einer Klägergruppe („Class“) vorgesehen, die sämtliche Lokalverwaltungen mit EPA-Genehmigungen für PCB-haltige Wasserableitungen umfasst. Als Teil dieser Vereinbarung, die noch durch das Gericht genehmigt werden muss, wird Bayer der Klägergruppe insgesamt etwa 650 Millionen US-Dollar zahlen.

    • – Wir haben außerdem separate Vereinbarungen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten New Mexico und Washington sowie mit dem District of Columbia getroffen, um ähnliche Ansprüche im Zusammenhang mit PCB beizulegen. Bayer wird für diese Vereinbarungen, die gesondert von der Klägergruppe sind, insgesamt etwa 170 Millionen US-Dollar zahlen.

· Jetzt gebe ich das Wort an Wolfgang Nickl.


Ausführungen: Wolfgang Nickl, Finanzvorstand der Bayer AG

· Lassen Sie mich nun auf einige wichtige finanzielle Aspekte der Vergleichsvereinbarungen eingehen.

· Wir stehen bei diesem Thema in engem Austausch mit unseren Investoren, und wir verstehen, dass eine Einigung und das Ende der Unsicherheit nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für unsere Eigentümer von Wert sind. Wir sind fest davon überzeugt, dass die heute bekannt gegebenen Entscheidungen auch im besten Interesse unserer Aktionäre sind.

· Wir erwarten, dass die Auszahlungen im Rahmen der Vergleiche im Jahr 2020 beginnen. Wir erwarten zurzeit, dass der mögliche Mittelabfluss 5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2020 und 5 Milliarden US-Dollar im Jahr 2021 nicht übersteigen wird. Der Restbetrag würde 2022 oder danach bezahlt werden.

· Die Zahlungen unterliegen der steuerlichen Behandlung, und wir erwarten eine Steuerersparnis von etwa 15 Prozent.

· Um diese Zahlungen zu finanzieren, können wir bestehende Liquidität, künftigen Free Cash Flow und den Erlös aus dem Verkauf von Animal Health nutzen sowie mit der Begebung von zusätzlichen Anleihen Flexibilität schaffen. So können wir die Vergleichszahlungen wie auch künftige Fälligkeiten managen, die sich im Jahr 2021 aus fälligen Anleihen und einem Darlehen in US-Dollar auf ungefähr 8 Milliarden Euro summieren.

· Zur Erinnerung: Wir erwarten den Abschluss des Verkaufs von Animal Health für Mitte dieses Jahres. Wir gehen von 5,3 Milliarden US-Dollar (vor Steuern) in bar beim Abschluss aus, und wir werden Elanco-Aktien im Wert von etwa 2,3 Milliarden US-Dollar erhalten. Diese Zahl bezieht sich auf den Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ankündigung. Diese Aktien unterliegen einer Haltefrist und könnten bei geeigneten Marktbedingungen Mitte 2021 kapitalisiert werden. Bitte beachten Sie, dass der Wert dieser Aktien den Volatilitäten unterliegt, die wir im gesamten Markt sehen.

· Auf der Grundlage von Veröffentlichungen der Ratingagenturen und unserem engen Austausch mit ihnen erwarten wir, Investment-Grade-Ratings zu behalten.

· Angesichts der Stärke unseres zugrunde liegenden Geschäfts planen wir auch, unsere Dividendenpolitik mit attraktiven Bardividenden beizubehalten.

· Der Schuldenabbau – wenn auch verzögert – hat weiterhin eine hohe Priorität für uns.


Abschließende Anmerkungen: Werner Baumann

· Bevor wir die Fragerunde eröffnen, möchte ich abschließend einige Punkte hervorheben:

· Die Vergleichsvereinbarungen, die wir heute angekündigt haben, einschließlich der zu RoundupTM, sind die richtige Entscheidung für Bayer und unsere Aktionäre. Wir beenden die Unsicherheit, wir können uns voll auf unsere Kunden und unsere Ziele konzentrieren und wir kommen zu einer Diskussion über den Nutzen und die Sicherheit unserer Produkte zurück, die auf den gesamten wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Das entspricht unserem Unternehmenszweck „Science for a better life“. Und Wissenschaft war noch nie so wichtig wie heute.

· Die Vergleichsvereinbarungen entsprechen den Kriterien, die wir zu Beginn vorgegeben hatten: Sie sind vor dem Hintergrund der Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll, und die RoundupTM-Vereinbarung schafft einen Mechanismus, von dem wir erwarten, dass er mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten regeln und effizient beilegen kann.

· Wir bleiben auf die Zukunft fokussiert und sind hervorragend aufgestellt, um unsere Unternehmensvision „Health for all, Hunger for none“ zu verfolgen – mit mehr Engagement, Vertrauen und der Unterstützung unserer zahlreichen Stakeholder. Das ist durch den massiven Einfluss der COVID-19-Pandemie auf unsere Gesellschaft wichtiger denn je. Wir betreiben Geschäfte von existenzieller Bedeutung. Wie Sie an unseren Investitionen in Forschung und Entwicklung sehen, sind wir darüber hinaus ein engagierter Innovationstreiber, der Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil seines Geschäftsmodels versteht. Und – damit möchte ich schließen und die Fragerunde eröffnen – wir sind gut aufgestellt für die Zukunft!

Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns bzw. seiner Teilkonzerne beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite

Author: Bayer AG Communications

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