Pressmitteilung von: Lufthansa
- Über 27.000 Mitarbeiter der Deutschen Lufthansa AG von Kurzarbeit betroffen
- Vereinbarungen gelten für Kabine und Boden
- Abschluss mit Vereinigung Cockpit steht aus
- Gehaltsverzicht auch bei Vorstand und Management
Lufthansa hat mit Betriebspartnern und Gewerkschaften Vereinbarungen zur Einführung von Kurzarbeit für Kabinen- und Bodenmitarbeiter in Frankfurt und München sowie für Führungskräfte unterzeichnet. Mit der Vereinigung Cockpit konnte noch keine Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit für Piloten geschlossen werden.
Der Umfang der Kurzarbeit wird für die Beschäftigten in Abhängigkeit des Arbeitsausfalls festgelegt und kann bis zu 100 Prozent betragen. Für einen Teil der Beschäftigten beginnt die Kurzarbeit bereits rückwirkend im März 2020. Die Vereinbarungen gelten für mindestens 27.000 der rund 35.000 Beschäftigten der Deutschen Lufthansa AG.
„Mit der Kurzarbeit wollen wir Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten sichern. Unser Ziel bleibt weiterhin, möglichst betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Die Vereinbarung von Kurzarbeit ist dafür eine wesentliche Voraussetzung. Dafür werden wir ihre wirtschaftlichen Parameter laufend überprüfen müssen“, sagt Michael Niggemann, Vorstand Personal und Recht sowie Arbeitsdirektor der Deutschen Lufthansa AG.
Für die betroffenen Mitarbeiter in der Kabine und am Boden stockt Lufthansa das Kurzarbeitergeld auf Basis der jetzt getroffenen Vereinbarungen bis auf weiteres auf bis zu 90 Prozent des durch die Kurzarbeit entfallenen Nettogehaltes auf. Wie lange diese Aufstockungsbeträge vertretbar sind, hängt maßgeblich von der Dauer der Krise ab.
Aufsichtsrat, Vorstand und Management der Lufthansa werden sich in Solidarität mit allen Mitarbeitergruppen an den Maßnahmen beteiligen. So verzichten die Mitglieder des Aufsichtsrats freiwillig auf 25 Prozent ihrer Vergütung, die Mitglieder des Vorstands auf 20 Prozent und die nicht ohnehin von Kurzarbeit betroffenen Führungskräfte auf 15 bzw. 10 Prozent ihrer monatlichen Grundvergütung. Der freiwillige Vergütungsverzicht von Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern und Führungskräften in Deutschland gilt ab 1. April 2020 zunächst für die Dauer von sechs Monaten bis September.
Durch den Vorschlag zum Wegfall der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 sollen auch die Anteilseigner der Deutschen Lufthansa AG an der Sicherung der Liquidität beteiligt werden.
Mehr als 30 Gesellschaften im Lufthansa Konzern, deren Mitarbeiter deutsche Arbeitsverträge halten, haben bereits bzw. werden sukzessive Kurzarbeit beantragen. Auch in Österreich, der Schweiz und in Belgien ist für Airlines der Lufthansa Group Kurzarbeit vereinbart.
Der Umfang der Kurzarbeit wird für die Beschäftigten in Abhängigkeit des Arbeitsausfalls festgelegt und kann bis zu 100 Prozent betragen. Für einen Teil der Beschäftigten beginnt die Kurzarbeit bereits rückwirkend im März 2020. Die Vereinbarungen gelten für mindestens 27.000 der rund 35.000 Beschäftigten der Deutschen Lufthansa AG.
Author: Lufthansa AG
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