Pressmitteilung von: Bayer AG
Aktionäre sollen ihr Frage- und Stimmrecht zeitnah ausüben können / Online-Hauptversammlung ermöglicht pünktliche und vollständige Zahlung der vorgeschlagenen Dividende von 2,80 Euro je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 / Baumann: „Verlässlichkeit für unsere Anteilseigner insbesondere in der Krise sehr wichtig““
Leverkusen, 27. März 2020 – Aufgrund der andauernden Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) plant die Bayer AG in diesem Jahr erstmals eine reine Online-Hauptversammlung. Der Vorstand beschloss, eine entsprechende neue gesetzliche Regelung in Anspruch zu nehmen. Die virtuelle Hauptversammlung soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats – zum geplanten Termin am 28. April ab 10.00 Uhr stattfinden. „Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber in dieser außergewöhnlichen Lage den Weg für Online-Hauptversammlungen freigemacht hat“, sagte der Vorstandsvorsitzende Werner Baumann. „Denn Verlässlichkeit für unsere Anteilseigner ist uns insbesondere in der Krise sehr wichtig.“
Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für Bayer höchste Priorität. Deshalb kann die ursprünglich geplante Präsenzveranstaltung am 28. April in Bonn vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden. Eine Verschiebung der Hauptversammlung hätte jedoch bedeutet, dass die Aktionärinnen und Aktionäre monatelang darauf hätten warten müssen, ihr Frage- und Stimmrecht auszuüben. „Aus diesem Grund haben wir die Reaktion des Gesetzgebers abgewartet, bevor wir entschieden haben, wie wir mit der diesjährigen Hauptversammlung verfahren wollen“, erläuterte Baumann. „Wir legen großen Wert darauf, mit Zustimmung der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 2,80 Euro je dividendenberechtigter Aktie pünktlich in voller Höhe auszahlen zu können. Damit wollen wir bei den Aktionären Planungssicherheit schaffen und sie trotz der aktuell dramatischen Krisensituation wie angekündigt angemessen am Geschäftserfolg im Jahr 2019 beteiligen.“
Für die Online-Hauptversammlung soll nun gemäß der gesetzlichen Neuregelung fristgerecht bis 6. April eine neue Einladung veröffentlicht werden. Die gesamte Hauptversammlung soll auf der Website des Unternehmens im Internet übertragen werden. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung bis zum 25. April einreichen. Ihr Stimmrecht können die Aktionäre nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung wie gewohnt vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung noch möglich. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein.
Über Bayer
Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen den Menschen nützen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Bayer bekennt sich zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit und steht mit seiner Marke weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern mit rund 104.000 Beschäftigten einen Umsatz von 43,5 Milliarden Euro. Die Investitionen beliefen sich auf 2,9 Milliarden Euro und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 5,3 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter
Author: Bayer AG Communications
Die Gesundheit der Hauptversammlungsteilnehmer hat für Bayer höchste Priorität. Deshalb kann die ursprünglich geplante Präsenzveranstaltung am 28. April in Bonn vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden. Eine Verschiebung der Hauptversammlung hätte jedoch bedeutet, dass die Aktionärinnen und Aktionäre monatelang darauf hätten warten müssen, ihr Frage- und Stimmrecht auszuüben. „Aus diesem Grund haben wir die Reaktion des Gesetzgebers abgewartet, bevor wir entschieden haben, wie wir mit der diesjährigen Hauptversammlung verfahren wollen“, erläuterte Baumann. „Wir legen großen Wert darauf, mit Zustimmung der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 2,80 Euro je dividendenberechtigter Aktie pünktlich in voller Höhe auszahlen zu können. Damit wollen wir bei den Aktionären Planungssicherheit schaffen und sie trotz der aktuell dramatischen Krisensituation wie angekündigt angemessen am Geschäftserfolg im Jahr 2019 beteiligen.“
Für die Online-Hauptversammlung soll nun gemäß der gesetzlichen Neuregelung fristgerecht bis 6. April eine neue Einladung veröffentlicht werden. Die gesamte Hauptversammlung soll auf der Website des Unternehmens im Internet übertragen werden. Aktionäre können ihre Fragen zur Tagesordnung bis zum 25. April einreichen. Ihr Stimmrecht können die Aktionäre nach fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung wie gewohnt vorab per Briefwahl oder per Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Beides ist online auch während der Veranstaltung noch möglich. Weitere Einzelheiten werden der Einladung zu entnehmen sein.
Über Bayer
Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen den Menschen nützen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Bayer bekennt sich zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit und steht mit seiner Marke weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern mit rund 104.000 Beschäftigten einen Umsatz von 43,5 Milliarden Euro. Die Investitionen beliefen sich auf 2,9 Milliarden Euro und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 5,3 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter
Author: Bayer AG Communications
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