Kassengesetz – ab dem 01. Januar 2020 sind alle Einzelhändler dazu verpflichtet den Kunden einen Bon auszuhändigen. Die Regierung will damit die die Steuerhinterziehung eindämmen.
Das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen tritt am 01.01.2020 in Kraft. Das sogenannte Kassengesetz muss von allen Einzelhändlern, wie zum Beispiel von Bäckern, Metzgereien, Kioskbesitzern und Friseursalons eingehalten werden. Wird dem Kunden kein Bon überreicht, drohen Strafen bis zu 25.000 Euro.
Viele Einzelhändlern sind von dem neuen Gesetz nicht begeistert, das die Steuerehrlichkeit erhöhen soll. Es soll vor allen Dingen die Bürokratie erhöhen und hat noch eine besondere und umweltschädliche Konsequenz.
Die Umweltfolgen des Kassengesetz
Das neue Kassengesetz gilt für alle Unternehmen, die Geld für Dienstleistungen und Waren annehmen. Die Händler sind gezwungen ein elektronisches Kassensystem zu führen und jede Transaktion zu erfassen. In Ausnahmefällen dürfen die Transaktionen auch noch manuell erfasst werden, sie müssen aber immer nachvollziehbar sein.
Wichtig ist aber, jedem Kunden muss ein Bon übergeben werden. Was auf dem Bon stehen muss, wird vom Gesetzgeber klar vorgeschrieben. Außer den Angaben über das Unternehmen, müssen das Datum und die Uhrzeit, sowie die gekauften Waren auf dem Bon angegeben werden. Um die Bons Fälschungssicher zu machen, druckt das elektronische Kassensystem auch die Seriennummer eines Sicherheitsmoduls aus.
Für die Umwelt könnte das Kassengesetz schlimme Folgen haben. Die Tageszeitung „Welt“ hat die Menge der ausgedruckten Bons berechnet. Sie würden jährlich 42 Fußballfelder bedecken, oder ergäben hintereinander gelegt 2,2 Millionen Kilometer. Das würde ausreichen, um die Bons 50 Mal um die gesamte Welt auszulegen.
Daniel Schneider, vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, beschreibt es gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ so: „Wir reden über Umweltschutz und diskutieren über die Reduktion von Coffee-to-go-Bechern, schaffen dann aber auf der anderen Seite Müllberge aus beschichtetem Papier“.
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass die Bons nicht mit dem Altpapier entsorgt werden dürfen, sondern als Restmüll behandelt werden müssen. Sie sind auf Thermopapier gedruckt, das mit der umweltschädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist. Diese Chemikalie kann Probleme bei der Fortpflanzungsfähigkeit hervorrufen.
Die umweltfreundliche Alternative
Das Kassengesetz ermöglicht es den Einzelhändlern die Einkaufsbestätigungen auch elektronisch zu verschicken. Sie können dann auf Mobilgeräten oder Smartphones empfangen werden und bei Bedarf weitergeschickt werden. Dazu müssten die Kunden aber an den Kassen ihre E-Mail-Adresse angeben, wozu wohl nicht jeder bereit sein wird, wenn in jedem Geschäft nach der E-Mail-Adresse gefragt wird.
Das Bundesfinanzministerium begründet die Bon Pflicht mit der Erleichterung der Steuerermittler vor Ort. So können die Bons eindeutig zu den jeweiligen Kassensystemen zugeordnet werden, was vor allen Dingen kurzfristige Kassenprüfungen ermöglicht.
Unternehmer können eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In der Gesetzesvorlage heißt es: „Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung nach Satz 1 besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung nicht“. Das kommt vor allen Dingen Kioskbesitzern oder Bars zugute, die sonst viele kleine Bons an eine große Anzahl ihrer Laufkundschaft ausstellen müssten. Die Befreiung von der Bon-Pflicht des Kassengesetz muss allerdings vom Finanzamt genehmigt werden und sie kann jederzeit wieder widerrufen werden.
Cover Bild: Foto de Pixabay en Pexels
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