U.S.-Richter schränkt SEC-Klage gegen VW im Dieselskandal ein

Ein US-Richter hat am Donnerstag Teile einer Klage der U.S. Securities and Exchange Commission abgewiesen, in der der Volkswagen AG vorgeworfen wurde, amerikanische Investoren im Zusammenhang mit dem Diesel-Emissionsskandal des Autoherstellers betrogen zu haben.
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Der US-Bezirksrichter Charles Breyer aus San Francisco gab dem Antrag von VW statt, einen SEC Antrag abzuweisen. In diesem wir behauptet, das VW Investoren bei der Emission von Anleihen und vermögensbasierten Wertpapieren im Wert von mehr als 13 Milliarden US-Dollar in den Jahren 2014 und 2015 getäuscht hat.

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Der Richter lehnte den Antrag von VW früh ab, die SEC an der Erlangung einer einstweiligen Verfügung zu hindern. Breyer lehnte auch den Antrag des ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn ab, mitdem die entsprechenden SEC-Klagen gegen abgewiesen werden sollten. Volkswagen zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. „Im weiteren Verlauf dieses Verfahrens wollen wir zeigen, dass die Vorwürfe der SEC unbegründet sind“, gab das Unternehmen bekannt.

Der Dieseskandal ist für VW noch nicht ausgestanden.
Image by Andreas Lischka from Pixabay 

Der Anwalt von Winterkorn und die SEC lehnten eine Stellungnahme bis jetzt ab. Die Gerichtsentscheidungen berufen sich alle auf den Dieselskandal, nachdem VW im Jahr 2015 bei US-Verschmutzungsprüfungen mit illegaler Software erwischt wurde, um den Anschein zu erwecken, dass die Dieselfahrzeuge die Emissionsstandards in der USA einhalten.

Diese Entdeckung löste eine weltweite Reaktion aus, die den deutschen Autohersteller mehr als 29 Milliarden Euro gekostet hat, darunter 4,3 Milliarden Dollar an straf- und zivilrechtlichen Bußgeldern in den USA seit2017. VW hat zugegeben, die Software heimlich in rund 500.000 US-Fahrzeugen installiert zu haben.

Aber Regulierungsbehörden und Investoren behaupten, das Volkswagen früher vor der Tragweite des Skandals hätte warnen sollen. VW gab daraufhin bekannt, das der Konzern die finanziellen Folgen unterschätzt habe. Breyer stimmte mit VW darin überein, dass Ansprüche der SEC, die auf den ABS-Angeboten basierten, abgewiesen werden müssen, weil das Justizministerium diese bereits im Zusammenhang mit dem Vergleich von 2017 geregelt habe.

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Er wies auch einige Behauptungen zurück, das VW die Anleihegläubiger in den Bilanzen getäuscht habe und das Risiko von Rückrufaktionen in Kauf genommen hat. Breyer gab bekannt, das die SEC habe ausreichend bewiesen hat, dass Winterkorn gewusst habe, dass VW falsche Jahresabschlüsse veröffentlicht hat. Die Anwälte von Winterkorn argumentierten, das Winterkorn das Unternehmen aus Deutschland aus geführt habe und deswegen einige Klagen abgewiesen werden müssten. Der Richter wies die Argumentation der Anwälte von Winterkorn aber ab. 

Bildrechte Cover Foto: Image by renehesse from Pixabay 

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