Coronavirus: neue Maßnahmen zur Unterstützung der EU-Landwirte

EU-Lanwirte können mit einem neuen Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von der Coronavirus-Pandemie rechnen. Die Erleichterungen sollen bis Ende April in Kraft treten.
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Ein neues Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von der Coronavirus-Pandemie betroffenen EU-Landwirte, das am Mittwoch von der EU-Kommission angekündigt wurde, zielt darauf ab, die Märkte zu stabilisieren und Stabilität für zukünftige Preise und die Produktion zu schaffen.

Während sich der EU-Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor angesichts des Coronavirus-Ausbruchs als widerstandsfähig erwiesen habe, seien einige Märkte von den Folgen der Pandemie hart getroffen worden, so die Kommission.

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„Heute kündigen wir ein neues und außergewöhnliches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der am stärksten betroffenen Agrar- und Lebensmittelsektoren an, mit dem bereits beobachtete Störungen sowie künftige Risiken angegangen werden sollen“, sagte Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski: „Ich bin zuversichtlich, dass diese Maßnahmen die EU-Landwirte entlasten und rasch konkrete Ergebnisse zeigen werden.

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Das neue Paket umfasst Maßnahmen für Beihilfen für die private Lagerhaltung (PSA) im Milch- und Fleischsektor, die Genehmigung von Marktmaßnahmen im Rahmen der Selbstorganisation durch EU-Landwirte in stark betroffenen Sektoren, sowie Flexibilität bei Obst und Gemüse, Wein und einigen anderen Marktstützungsprogrammen.

Zu den außerordentlichen Maßnahmen, die als weitere Reaktion auf die Coronavirus-Krise angekündigt wurden, gehören:

Beihilfen für die private Lagerhaltung: Die Kommission schlägt vor, Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleisch (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) zu gewähren. Diese Regelung wird die vorübergehende Rücknahme von Produkten vom Markt für mindestens 2 bis 3 Monate und höchstens 5 bis 6 Monate ermöglichen. Diese Maßnahme wird zu einer Verringerung des verfügbaren Angebots auf dem Markt führen und den Markt langfristig wieder ins Gleichgewicht bringen.

Flexibilität für Marktstützungsprogramme: Die Kommission wird Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen für Wein, Obst und Gemüse, Olivenöl, Bienenzucht und das Schulprogramm der EU (Milch, Obst und Gemüse) einführen. Dies wird die Neuausrichtung der Finanzierungsprioritäten auf Krisenmanagementmaßnahmen für alle EU-Landwirte ermöglichen.

Ausnahmsweise Abweichung von den EU-Wettbewerbsregeln: Für die Sektoren Milch, Blumen und Kartoffeln wird die Kommission die Abweichung von bestimmten Wettbewerbsregeln gemäß Artikel 222 der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation genehmigen, die es den Marktteilnehmern erlaubt, Marktmaßnahmen im Rahmen der Selbstorganisation zu ergreifen. Konkret wird es diesen Sektoren gestattet, gemeinsam Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes zu ergreifen. Zum Beispiel wird es dem Milchsektor erlaubt sein, die Milchproduktion kollektiv zu planen, und dem Blumen- und Kartoffelsektor wird es erlaubt sein, Produkte vom Markt zu nehmen. Auch die Lagerung durch private Betreiber wird erlaubt sein. Solche Vereinbarungen und Beschlüsse würden nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gültig sein. Die Entwicklung der Verbraucherpreise wird genau überwacht, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

EU-Landwirte können Hilfe von der Europäischen Union erwarten.
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Die Kommission erklärt, dass sie die Verabschiedung dieser Maßnahmen bis Ende April anstrebt. Zuvor müssen die EU-Mitgliedstaaten konsultiert werden und über diese Maßnahmen abstimmen. Sie sind daher Änderungen unterworfen. Alle Einzelheiten werden zum Zeitpunkt der endgültigen Verabschiedung bekannt gegeben.

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Das soeben angekündigte Paket folgt auf ein umfassendes Paket anderer Maßnahmen, die von der EU frühzeitig verabschiedet wurden, um den Agrar- und Lebensmittelsektor in der gegenwärtigen Krise zu unterstützen, wie z.B. höhere Beträge für staatliche Beihilfen, höhere Vorauszahlungen und verlängerte Fristen für die Einreichung von Zahlungsanträgen. Die erhöhte Flexibilität in Bezug auf die Regeln der Gemeinsamen Agrarpolitik zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Verwaltungen zu verringern.

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