Bayer begrüßt die erneute Bestätigung der US-Umweltschutzbehörde EPA

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Pressmitteilung von: Bayer AG

Entscheidung der EPA entspricht den langjährigen Bewertungen führender internationaler Gesundheitsbehörden“, sagt Bayer-Vorstand Liam Condon / Amicus-Schriftsatz des US-Justizministeriums im Fall Hardeman bestätigt ebenfalls die Sicherheit von Glyphosat“ Monheim/Whippany, 31. Januar 2020 – Die US-Umweltschutzbehörde EPA ist bei ihrer Sicherheitsbewertung von Glyphosat zu einem positiven Ergebnis gekommen: Die zwischenzeitlich erfolgte Überprüfung der Registrierung hat erneut bestätigt, dass die umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse weiterhin die Sicherheit von Unkrautbekämpfungsmitteln mit Glyphosat stützen und dass dieser Wirkstoff nicht krebserregend ist. Das Ergebnis basiert auf einem über zehn Jahre laufenden Bewertungsverfahren durch Experten der EPA.

In ihrer Zwischenentscheidung im Rahmen der Zulassungsprüfung kam die EPA zu dem Schluss, dass die Behörde „keinerlei Gesundheitsrisiken für den Menschen durch die Exposition gegenüber Glyphosat feststellen konnte“.

„Die aktuelle Entscheidung der EPA zu glyphosatbasierten Herbiziden entspricht der langjährigen Bewertung führender internationaler Gesundheitsbehörden, dass diese Produkte sicher sind und Glyphosat nicht krebserregend ist“, sagte Liam Condon, Mitglied des Vorstands der Bayer AG und Leiter der Division Crop Science. „Glyphosatbasierte Herbizide zählen im Pflanzenschutz zu den am besten untersuchten Produkten. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Landwirte weltweit weiterhin auf diese Produkte vertrauen. Nicht nur, weil sie damit effektiv Unkräuter kontrollieren können, sondern weil ihr Einsatz dazu beiträgt, die Bodenbearbeitung durch Pflügen zu minimieren, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren, Flächen für natürliche Lebensräume zu erhalten, und mehr Nahrungsmittel für eine wachsende Weltbevölkerung zu produzieren. Die wissenschaftsbasierte Bewertung durch das Expertenteam der EPA spiegelt einen sehr hohen Standard wider, der von Aufsichtsbehörden und Wissenschaftlern auf der ganzen Welt respektiert wird.“

Bereits zu Beginn dieses Jahres hatte die EPA ihre Position zu Glyphosat erneut bestätigt. Zusammen mit dem US-Justizministerium hat sie einen sogenannten Amicus-Schriftsatz im Berufungsverfahren zum Fall Hardeman eingereicht, der Teil der Gerichtsverfahren zu Roundup ist. In diesem Schriftsatz unterstützen die beiden Behörden die Argumente von Bayer. Im August 2019 hatte die EPA zudem einen Brief an die Zulassungsinhaber von Glyphosat verfasst, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Warnhinweis „krebserregend“ auf Produkten, die den Wirkstoff Glyphosat enthalten, „unvereinbar mit der wissenschaftlichen Bewertung des krebserregenen Potentials des Produktes durch die Behörde“ wäre und eine „falsche und irreführende Aussage“ darstellen würde.

Die EPA sagt außerdem zur Begründung ihrer Entscheidung, dass sie „zur Überprüfung der Registrierung von Glyphosat die aktuellsten wissenschaftlichen Richtlinien und Methoden zur Risikobewertung herangezogen hat. Die EPA hat die Risiken für den Menschen durch die Exposition gegenüber Glyphosat bei allen registrierten Anwendungen und allen Expositionswegen gründlich bewertet und keine bedenklichen Risiken festgestellt.“ Die EPA wiederholte auch ihre Schlussfolgerung, dass „Glyphosat für den Menschen wahrscheinlich nicht krebserregend ist“. Dabei handelt es sich um die bestmögliche Bewertungskategorie der EPA.

Glyphosatbasierte Produkte gehören zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Herbiziden. Die heutige Veröffentlichung der EPA ist nur das jüngste Beispiel einer Zulassungsbehörde, die bekräftigt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Seit der Bewertung durch die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) im Jahr 2015 haben Aufsichtsbehörden und wissenschaftliche Einrichtungen ihre Bewertungen zur Sicherheit von glyphosatbasierten Produkten wiederholt bekräftigt und bestätigt, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Dazu zählen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie Zulassungsbehörden in Australien, Kanada, Korea, Neuseeland und Japan. Ebenso das zuständige Gremium der Weltgesundheitsorganisation und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, das „Joint Meeting on Pesticide Residues“ (JMPR).



Author: Bayer AG Communications



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Michael Landgrebe

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